Mit individueller Strategie zu Ihrem Erfolg!

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LV-Rückabwicklung

Was viele nicht wissen...

Widerruf von Lebens- & Rentenversicherungen

Hohe Entschädigungen für Verträge mit Beginn zwischen 1991 und 2007 warten auf Sie. Zusammen mit Experten wie Prof. Dr. Philipp Schade und RA Stefan Seehofer führen Sie zum Erfolg! Wir holen sogar MEHR Geld aus dem Vertrag!

Die Gründe

Warum ist das so?

In den Jahren 1991 bis 2007 wurden Lebens- und Rentenversicherungen abgeschlossen, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielten. Solche Verträge dürfen rückabgewickelt werden. Da das Versicherungsunternehmen mit Ihrem Geld arbeiten konnte, haben Sie Anrecht auf eine Entschädigung. Der BGH bestätigt in seinem Urteil vom 29.07.2015 nochmals, dass Renten- und Lebensversicherungen, die zwischen 1991 und 2007 geschlossen wurden, auch noch Jahre später widersprochen werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die Widerspruchsbelehrung unwirksam war, was erfahrungsgemäß bei der überwiegenden Anzahl der Lebensversicherungen auch der Fall ist.

Unsere Herangehensweise

Ihre drei Schritte zum Erfolg:

1. Kostenfreie Ersteinschätzung:

Unsere Partneranwälte erstellen kostenfrei eine Ersteinschätzung nach aktueller BGH-Rechtsprechung

2. Vertrag widerrufen:

Wenn durch unsere Partner festgestellt wurde, dass der Vertrag fehlerhaft war und widerrufen werden kann, gibt es mehrere Möglichkeiten, die mit Ihnen zusammen erörtert werden.

3. Mehrertrag erhalten:

Sobald der Vertrag erfolgreich widerrufen werden konnte, erhalten Sie den erwirkten Mehrertrag aus seiner Police. Je nach Fall und Versicherungsgesellschaft kann das dauern – darum gibt es die Möglichkeit, den Vertrag vorab durch unsere Partneranwälte – abhängig vom Kundenwunsch – kündigen zu lassen. Der Rückkaufswert der Police wird dann, über den beauftragten Anwalt an Sie ausbezahlt.

1. Kostenfreie Ersteinschätzung:

Unsere Partneranwälte erstellen kostenfrei eine Ersteinschätzung nach aktueller BGH-Rechtsprechung

2. Vertrag widerrufen:

Wenn durch unsere Partner festgestellt wurde, dass der Vertrag fehlerhaft war und widerrufen werden kann, gibt es mehrere Möglichkeiten, die mit Ihnen zusammen erörtert werden.

3. Mehrertrag erhalten:

Sobald der Vertrag erfolgreich widerrufen werden konnte, erhalten Sie den erwirkten Mehrertrag aus seiner Police. Je nach Fall und Versicherungsgesellschaft kann das dauern – darum gibt es die Möglichkeit, den Vertrag vorab durch unsere Partneranwälte – abhängig vom Kundenwunsch – kündigen zu lassen. Der Rückkaufswert der Police wird dann, über den beauftragten Anwalt an Sie ausbezahlt.